Die Unternehmensgrundsätze von Johnson & Johnson Vision sollen die Gesundheit von Kontaktlinsenträgern durch den verantwortungsvollen und sicheren Vertrieb von Kontaktlinsen fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir folgende Geschäftsbedingungen für den Vertrieb von ACUVUE® Produkten aufgestellt.

 

geschäftsbedingungen

 

  • Qualifizierte Fachkräfte und Einzelhändler sollten nur von anerkannten Lieferanten in der Schweiz kaufen und sind nicht berechtigt, Vertriebspartner oder Händler für die Produkte zu benennen oder an sie zu verkaufen.
  • Qualifizierte Fachkräfte und Einzelhändler sollen keine Produkte ausserhalb von Europa verkaufen oder sie an Parteien verkaufen, die möglicherweise Produkte ausserhalb von Europa liefern.
  • Qualifizierte Fachkräfte und Einzelhändler müssen Warenzeichen und Marken von Johnson & Johnson Vision in Übereinstimmung mit den Unternehmensgrundsätzen von Johnson & Johnson Vision verwenden.
  • Qualifizierte Fachkräfte und Einzelhändler dürfen keine falschen oder irreführenden Aussagen über Johnson & Johnson Vision, sein Geschäftsgebaren oder seine Produkte treffen.
  • Qualifizierte Fachkräfte und Einzelhändler müssen alle Markenlizenzen oder Nutzungseinschränkungen beachten, die möglicherweise für den Kauf oder Erhalt der Produkte von Johnson & Johnson Vision gelten.
  • Qualifizierte Fachkräfte und Einzelhändler mit Direktkonten müssen ihr Konto bei Johnson & Johnson Vision in ausgeglichenem Zustand halten.
  • Johnson & Johnson Vision behält sich das Recht vor, jährliche Buchprüfungen bei qualifizierten Fachkräften und Einzelhändlern in Auftrag zu geben, um einschätzen zu können, ob sie allen rechtlichen Verpflichtungen, der Musterlinsen-Regelung und allen Gebietsbeschränkungen nachkommen.
  • Johnson & Johnson Vision behält sich das Recht vor, die Geschäftsbeziehung zu einer qualifizierten Fachkraft oder einem Einzelhändler zu beenden, die bzw. der diese Grundsätze nicht einhält. Eine Beendigung der Geschäftsbeziehung befreit den Kunden nicht von der Verpflichtung, ausstehende Beträge an Johnson & Johnson Vision zu zahlen.

Hier können Sie unsere vollständigen Geschäftsbedingungen herunterladen.

 

 

musterlinsen-regelung

 

Wir stellen Ihnen jederzeit gern Musterlinsen zum Probetragen und zur Anpassung zur Verfügung. Ordern Sie daher optimalerweise Ihre Musterlinsen zusammen mit Ihrer nächsten Warenbestellung von ACUVUE® Kontaktlinsen, denn ALLE Bestellungen, die online bzw. per EDI getätigt werden und auch Verkaufsware enthalten, sind portofrei. Alleinige Musterlinsenbestellungen ohne Verkaufsware werden mit 5 CHF,- Porto belastet.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Musterlinsenbestellungen generell wöchentlich zusammenfassen zu lassen und so der Umwelt etwas Gutes zu tun sowie die Abwicklung Ihres Wareneingangs zu optimieren. Musterlinsen-Batching Bestellungen sind portofrei und werden immer Mittwochs versendet. Sollten Sie vorher Verkaufsware bestellen, werden Ihre Musterlinsen automatisch mit der Verkaufsware versendet. 

→ portofrei bei Bestellungen ab CHF 100.-

Haben Sie Interesse daran Ihren Musterlinsen-Versand auf Musterlinsen-Batching umzustellen? Melden Sie sich bei unserem Customer Service unter [email protected]. Dieser wird sich umgehend um die Änderung ihrer Daten oder die Beantwortung eventueller Fragen kümmern.